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Brandschutz

Brandschutz / Brandschutznachweis

Berechtigung nach Art. 68 Abs. 7 Satz 3 der BayBO zur Erstellung der Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz.

Eingetragen und geführt unter Nr. 51876 bei der Ingenieurkammer-Bau.

Wir erstellen für Sie die erforderlichen Brandschutz -Nachweise und Bestätigungen im Normalfall im Zuge eines Gesamtauftrages oder auch als gesonderte Einzelleistung.

Seit der Novellierung der BayBO am 01.01.2008 ist nun selbst bei der Gebäudeklasse 1 der Brandschutz – Nachweis eines Ausstellungsberechtigten erforderlich.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.