Berechtigung nach Art. 68 Abs. 7 Satz 3 der BayBO zur Erstellung der Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz.
Eingetragen und geführt unter Nr. 51876 bei der Ingenieurkammer-Bau.
Wir erstellen für Sie die erforderlichen Brandschutz -Nachweise und Bestätigungen im Normalfall im Zuge eines Gesamtauftrages oder auch als gesonderte Einzelleistung.
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