Für den Begriff Planung gibt es keine allgemein gültige Definition.
Im Allgemeinen versteht man unter Planung jedoch die
„gedankliche Vorwegnahme von Handlungsschritten“.
Formen von Planungen:
Tabellenform (z.B. Kostenplanung)
Balkendiagramm (z.B. Bauzeitenplan)
Zeichnungen (z.B. Baupläne) u.a.
Am Bau unterscheidet man vorrangig folgende Planungsphasen:
Entwurfsplanung
Eingabeplanung (Teil der Ausarbeitung der Bauantragsunterlagen)
Werk- und Detailplanung
Der Entwurf wird im Allgemeinen unterschätzt. Er verbindet Wunsch, Stil und Persönlichkeit des Bauherrn mit den rein faktischen Zusammenhängen wie Raumbedarf, Topografie, Maß und Art der möglichen Bebauung.
Wir verwehren uns dagegen irgendein ausgesuchtes Typenhaus auf irgendein Grundstück zu projizieren. Dies funktioniert nur in den seltensten Fällen und erkennt man sofort am endgültigen Ergebnis, da sich alle Funktionsflächen und Wege nach dem Grundriss und der Ausrichtung des Typenhauses und nicht nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Beginnt man mit einer Planung, beginnt dies grundsätzlich beim Grundstück und dessen Ausrichtung, in Bezug auf die Himmelsrichtungen und zur Erschließung. Somit wird automatisch bei den ersten Überlegungen die Orientierung der Außenanlagen im optimalen Zusammenhang mit den Grundrisswünschen und Möglichkeiten verbunden und die grobe Gestaltung der Außenanlagen in die Planung mit einbezogen.
Diese Zusammenhänge zu erkennen und umzusetzen, ist Aufgabe des Entwurfes.
Genehmigungsplanung: Sie entspricht der um die baurechtlich relevanten Punkte erweiterten Entwurfsplanung, Der Bauantrag umfasst alle Unterlagen die zur Prüfung und Genehmigung eines Antrages erforderlich sind.
Die Werkplanung stellt eine für die Ausführung konkretisierte Planung dar.
Es werden technische Belange eingearbeitet welche beim Entwurf und der Eingabeplanung noch nicht erforderlich waren.
Details sind vergrößerte Auszüge aus der Werkplanung um Besonderheiten für den Ausführenden vor Ort zweifelsfrei darzustellen.
Werkplanung, Ausschreibung und Vergabe sollten grundsätzlich in einer Hand bleiben, um eine lückenlose Darstellung der gewünschten Leistung sicherzustellen. (Vertragsgrundlage mit den Handwerkern) So können Einzelheiten sowohl in der Werkplanung als auch in der Ausschreibung festgelegt werden. In Verträgen werden ergänzende Vereinbarungen getroffen.